WILLKOMMEN BEI VALL D’OR CAMPING & BEACH
Jeder, der auf Vall d’Or Camping & Beach zugreift, muss sich an diese Vorschriften halten, die entwickelt wurden, um die besten Bedingungen für das Zusammenleben zu schaffen.
1- ZUGANG ZUM CAMPINGPLATZ: Er ist nur für Camper reserviert; jede andere Person muss an der Rezeption eine Zutrittserlaubnis beantragen, ihre Identifikationsdaten hinterlassen und das Identifikationsarmband erwerben, das sie tragen und jederzeit sichtbar sein müssen. Die Geschäftsführung behält sich das Zulassungsrecht vor. Der Rechnungsinhaber haftet sowohl für seine Handlungen als auch für die seiner Begleiter.
2- ANMELDUNG: Bei der Ankunft muss sich der Kunde an der Rezeption anmelden und sowohl die Personen als auch die gebührenpflichtigen Gegenstände registrieren, die den Campingplatz betreten. Jede Abweichung davon muss an der Rezeption unter Vorlage des Lieferscheins mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, wird die eventuelle Stornierung eines Konzepts nicht berücksichtigt und die Anmeldungen werden mit dem Gesamtaufenthalt verrechnet.
3- BESUCHE: Personen von außerhalb des Campingplatzes, die Familie oder Freunde besuchen möchten, müssen das Fahrzeug außerhalb des Geländes abstellen, sofern dies nicht von der Rezeption genehmigt wurde, und durch die Rezeption gehen, um die entsprechende Rechnung zu bezahlen. Bei der Anmeldung sind die jeweiligen Ausweisdokumente vorzulegen und die aktuelle Besuchsgebühr zu entrichten.
Für den Fall, dass eine Familie Besuche erhält, die zuvor nicht angemeldet wurden, begeht sie einen schweren Verstoß und wird aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen.
4- UNTER 18 JAHREN: Sie werden nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen, der für sie verantwortlich ist. Eltern oder Minderjährige, die sie begleiten, haften für mögliche Schäden oder Unfälle, die sie während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz verursachen können.
5- PARKEN AM EINGANG: Es darf ausschließlich während der Zeit verwendet werden, die für die Registrierung an der Rezeption erforderlich ist. Sie können nicht parken, um andere Kunden zu besuchen, zum Strand oder ins Restaurant zu gehen.
6- VERKEHR VON MOTORFAHRZEUGEN: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Campingplatz beträgt 10 km/h. Der Verkehr ist zwischen 24:00 und 07:00 Uhr verboten. Der Kunde, der zwischen diesen Zeiten ankommt oder abreist, muss sein Fahrzeug außerhalb des Campingplatzes abstellen.
7- FAHRRÄDER UND ANDERE FAHRZEUGE: Ihre Verwendung bei sportlichen oder gefährlichen Wettkämpfen ist verboten, ebenso wie ihr Verkehr nach 23:00 Uhr. aus Sicherheitsgründen. Nach 21:00 Uhr sie müssen mit eingeschaltetem Licht zirkulieren. Die Verwendung von benzinbetriebenen Fahrzeugen wie Mini-Motorrädern, Quads usw. aus irgendeinem Grund ist untersagt.
8- ANREISE- UND ABFAHRTSZEITEN:
Für Stellplätze ist die Ankunftszeit von 10:00 bis 22:00 Uhr.
Für Wohnmobile ist die Ankunftszeit ab 16:00 Uhr. bis 22:00 Uhr
Wenn ein Kunde voraussichtlich außerhalb dieser Zeiten ankommt, benachrichtigen Sie bitte die Rezeption im Voraus.
Die Stellplätze und Mobilheime müssen am Abreisetag vor 12:00 Uhr geräumt werden.
Die Kunden werden gebeten, Reste oder Campingmaterial von den Parzellen zu entfernen.
Der Mobilheimschlüssel ist an der Rezeption abzugeben. Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption abreisen möchten, müssen Sie uns dies im Voraus mitteilen.
- Das Mobilheim muss sauber und aufgeräumt geliefert werden, dh in demselben Zustand, in dem es am Tag der Ankunft geliefert wurde; saubere Küchenutensilien, gebrauchte Bettwäsche und Badetücher an einem Ort gesammelt und Müll in den Containern deponiert; Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von 30 € erhoben.
- Das Rauchen ist in den Mobilheimen nicht gestattet; Dafür steht Ihnen die Terrasse des Moduls zur Verfügung.
- Am Tag der Ankunft wird eine Kaution von 100 € als Garantie für Reinigung und Möbel hinterlegt.
9- ABFAHRT WÄHREND DER NACHT: Kunden, die vor der Öffnungszeit des Campingplatzes abreisen möchten, müssen das Fahrzeug vor der Schließzeit des Campingplatzes außerhalb des Campingplatzes parken und den vollen Betrag bis zum Abreisetag bezahlen.
10 – SCHWEIGESTUNDEN: Von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr herrscht absolute Ruhe. Die Ruhezeiten werden zwischen 14:00 und 18:00 Uhr eingehalten. und 16:00 Uhr und zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr. Während der Ruhezeiten werden die Camper gebeten, die Lautstärke von Fernsehern, Radios, Musikanlagen usw. herunterzudrehen und zu versuchen, die Nutzung von Kraftfahrzeugen so weit wie möglich zu reduzieren. Wenn diese Regel nicht eingehalten wird, behält sich die Direktion das Recht vor, die Gäste, die diese Änderung verursachen, aufzufordern, den Campingplatz zu verlassen, ohne Anspruch auf Zahlung für die verbleibenden Tage zu haben.
11- UNTERKUNFT: Die Rezeption des Campingplatzes weist dem Kunden bei der Ankunft eine Unterkunft zu. Der Kunde kann eine mögliche Änderung an der Rezeption beantragen. Unter keinen Umständen wird der Kunde ohne Wissen der Rezeption eine Unterkunft besetzen oder reservieren. Das Fahrzeug muss innerhalb des Grundstücks geparkt bleiben, es ist absolut verboten, das Fahrzeug auf leeren Grundstücken zu parken. Es ist auch verboten, jegliche Art von Pflanzen oder Feldfrüchten auf dem Boden des Grundstücks oder in den Blumenbeeten anzupflanzen. Sie können keine Seile oder Hängematten an den Campingmöbeln (Brunnen, Laternenpfähle usw.) befestigen. Die Installation von Markisen muss so erfolgen, dass das gute Image des Campingplatzes erhalten bleibt. Wenn es in Mobilheimen verboten ist, die darin enthaltenen Elemente an den Strand zu bringen und Seile auf die Terrassen zu legen sowie Kleidung in einem sichtbaren Bereich aufzuhängen, werden tragbare Wäscheleinen verwendet.
12- WINDSCHUTZSCHEIBEN: Sie werden auf das Maximum begrenzt und nur die von der Rezeption des Campingplatzes autorisierten Personen dürfen installiert werden. Sie müssen ihre eigenen Anker haben und benötigen für ihre Installation keine Eisenstangen oder Seile, die an Bäumen oder anderen Möbeln befestigt sind. Sie müssen einen horizontalen Metallträger mit einer runden Spitze oben haben und müssen von heller Farbe und ohne Streifen sein.
13- HUNDE: Sie müssen immer an der Leine geführt werden und der Zutritt von Hunden gefährlicher Rassen ist verboten. Sie sind in Mobilheimen nicht erlaubt. Tiere haben keinen Zugang zum Strand.
14- ELEKTROVERSORGUNG: Es ist verboten, einen ungeeigneten Stecker an die Elektrokästen anzuschließen. Die Campingplatzverwaltung behält sich das Recht vor, die Stromversorgung von Kunden zu untersagen, die nicht über eine einwandfreie Elektroinstallation verfügen. Ein Adapter wird an der Rezeption gegen eine Kaution von 20 € zur Verfügung gestellt.
15- BARBECUE: Sie sind auf demselben Grundstück erlaubt, solange sie mit Kohle oder Gas, aber niemals mit Holz zubereitet werden. Sie sind im Wohnmobilbereich verboten. Sie sind auf dem restlichen Campingplatz erlaubt, solange die Wetterbedingungen es zulassen und die Camper nicht gestört werden. Neben dem angezündeten Grill sollte immer ein Eimer mit Wasser stehen. Es ist absolut verboten, ein offenes Feuer oder auf dem Gelände des Campingplatzes, des Strandes und der Umgebung anzuzünden.
16- SICHERHEITSSCHRÄNKE: Wertgegenstände können in der an der Rezeption installierten Schließfachvermietung deponiert werden.
17- ABWASSER: Aus Gründen der Hygiene und des Schutzes von Bäumen und Pflanzen muss es in die dafür vorgesehenen Chemietoiletten im Sanitärgebäude und niemals auf den Boden oder in die Kanalisation geleitet werden.
18- BRUNNEN, WASCHBECKEN UND WÄSCHEREI: Das Trinkwasser aus den Brunnen wird ausschließlich für den menschlichen Gebrauch verwendet. Die Waschbecken werden zum Spülen von Geschirr und Küchenutensilien und die Waschbecken zum Waschen von Kleidung verwendet. Bitte nutzen Sie die Einrichtungen gut und hinterlassen Sie sie nach Gebrauch in optimalem Zustand.
19- ABFÄLLE: Diese müssen in den Sammelbehältern entsorgt werden, die in verschiedenen Bereichen des Campingplatzes aufgestellt sind. Es ist strengstens verboten, die noch heiße Holzkohle vom Grill in die Behälter zu werfen. Die beim Grillen entstehende Asche muss in die dafür vorgesehenen Metalleimer geschüttet werden. Auf den dafür vorgesehenen Flächen dürfen nur Bioabfälle, Glas, Pappe und Kunststoff ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Campingplatz ist nicht für die Sammlung des Restabfalls verantwortli.
20- TOP-LESS: Es ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
21- VERSICHERUNG: Die Direktion lehnt jegliche Haftung im Falle von Diebstahl, Unfall oder Personen- und Sachschäden ab, die von Dritten außerhalb der Einrichtung verursacht wurden. Sie haftet auch nicht für Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder andere Ursachen höherer Gewalt verursacht wurden. Der Kunde muss eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden abschließen, die durch seinen Wohnwagen oder sein Campingelement anderen Campern oder dem Campingplatz selbst zugefügt werden.
22- ZAHLUNG DER RECHNUNGEN: Die Rechnung muss bei der Ankunft bezahlt werden, nachdem der Lieferschein an der Rezeption vorgelegt wurde. Die Rechnungen für Aufenthalte in Mobilheimen werden ebenfalls bei der Ankunft auf dem Campingplatz bezahlt.
23- ZULASSUNGSRECHT: Die Campingplatzverwaltung übt das Zutrittsrecht gemäß Artikel 9 des Dekrets 200/1999 aus und verhindert den Zugang zum Campingplatz für:
- Personen, die gewalttätige Einstellungen zeigen, verhalten sich aggressiv oder verursachen Auseinandersetzungen und Personen, die sich gegenüber dem Campingpersonal und/oder anderen Kunden respektlos verhalten.
- Personen, die Betäubungsmittel konsumieren oder Symptome des Konsums zeigen, und Personen, die Anzeichen einer Vergiftung aufweisen.
- Personen, die kein Ausweisdokument für die Anmeldung auf dem Campingplatz vorlegen.
24- VERANTWORTLICHKEITEN: Trotz ständiger Wachsamkeit auf dem Campingplatz haftet die Direktion nicht für möglichen Diebstahl oder Diebstahl des Eigentums der Benutzer. Das Management haftet nicht für Schäden, die von anderen Kunden infolge von Vandalismus, von den Campern selbst verursachten Bränden, atmosphärischen Ereignissen oder Naturkatastrophen oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, verursacht werden. Jeder Benutzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
25- NICHTEINHALTUNG: Jeder, der gegen einen Aspekt dieser Vorschrift verstößt, wird aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen. Die Leitung von Vall d’Or Camping & Beach ist befugt, jeden, der die in diesem Reglement festgelegten Vorschriften nicht respektiert, auszuweisen.
Wir bitten Sie, sich mit Beschwerden oder Anregungen an die Rezeption zu wenden.
Bei Vall d’Or Camping & Beach sind wir bestrebt, während Ihres Urlaubs ein einzigartiges Erlebnis zu schaffen!